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Infoveranstaltung im Freien unter 2 G +

Autorenbild: Markus WagnerMarkus Wagner

Am Samstag ist es soweit - die erste Informationsveranstaltung zum Wärmenetz findet statt. Heute haben wir endlich die neuesten Corona Auflagen vom Landratsamt bekommen:


Gem. § 4 Abs. 1 gilt für Veranstaltungen die 2 G Plus Regel. Somit haben folgende Personen Zutritt:

  • Personen, welche vollständig geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen negativen Testnachweis gem. § 4 Abs. 6 (Schnelltest unter Aufsicht, PCR-Test, maximal 48 Stunden alt oder einen PoC, maximal 24 Stunden alt) vorlegen können.

  • Personen, welche sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Diese müssen ein ärztliches, schriftliches Zeugnis mit Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums im Original vor Ort vorlegen. Des Weiteren muss ein Testnachweis gem. § 4 Abs. 6 Nr. 1 (PCR-Test), maximal 48 Stunden alt vorgelegt werden.

Des Weiteren gilt gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 für Veranstaltungen folgendes:

  • Während der gesamten Veranstaltung ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, einzuhalten.

  • Es herrscht eine Grundsätzliche Maskenpflicht auf dem Ganzen Gelände

Es liegen bei uns Vor Ort Tests bereit die unter unserer Aufsicht durchgeführt werden können. Dazu bitten wir Sie etwas eher auf die Veranstaltung zu kommen.



 
 
 

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